Die Schweizermacherei: Über die Einbürgerung

schweizer flaggeNach dem Tod meines Vaters im November 1954 hatte ich die Firma 1958 übernommen.
Ich fühlte mich in der Schweiz so wohl, dass ich immer hier bleiben und auch Schweizerin werden wollte. Also stellte ich den Einbürgerungs-Antrag, und die Schweizermacherei nahm ihren Lauf.
Einen sehr gemächlichen Lauf, wie ihr hören werdet.

Verständnisvolle Beamte

Als erstes besuchte mich der Detektiv der Stadt. Er wollte unter anderem wissen, wer der Vater meines Sohnes sei. Da ich mich weigerte, es zu sagen, meinte er, da hätte ich keine grossen Chancen bei der Einbürgerung. Es verging viel Zeit, mittlerweile hatte ich mein zweites Kind (*1967) bekommen, was mir weit wichtiger war als ein Schweizer Pass – und mein Gesuch war immer noch am Laufen. Ich wollte es wegen der veränderten Lebensumstände zurückziehen, aber da riet mir der Gemeinderat gut zu: „Wissen Sie, ich habe selbst fünf Töchter, vier mussten heiraten und die fünfte ist noch ledig. Wir lassen das Gesuch jetzt einfach weiter laufen.“

Fürsprecher vor der Kommission

Schließlich kam der Termin, zu dem ich vor der Einbürgerungskommission erscheinen musste, und ich meldete dem Gemeindeschreiber, dass noch eine Tochter hinzugekommen war. Er bestellte mich in sein Büro, zunächst war er ärgerlich und machte mich darauf aufmerksam, dass ich jede Veränderung hätte melden müssen, besser vermeiden hätte müssen. Dann unterhielten wir uns direkt freundschaftlich, und er versprach, auch vor der Kommission für mich zu reden, nur ich müsste dann auch über die Schweiz und ihre Geschichte gut Bescheid wissen. Ich schnitt mit meinem Vortrag so gut ab, dass ich, mit meinen beiden Kindern einstimmig ins Bürgerecht aufgenommen wurde.

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